Montagehelfer
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Neue Förderrichtlinien für Luft-Luft-Wärmepumpen ab 2023

Jetzt noch staatliche Förderung von bis zu 25 % zu alten Konditionen sichern 

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bisher großzügig Zuschüsse für die Anschaffung und Installation von Luft-Luft-Wärmepumpen verteilt. Zum Ende des Jahres ändern sich die technischen Mindestanforderungen an die geförderten Anlagen, weshalb die Förderung in Höhe von 25 % nicht mehr zu den bisher bekannten Konditionen angeboten werden kann. Wer seine Privaträume effizient heizen und kühlen möchte, sollte demnach schnell sein und noch bis zum 31.12.22 den Antrag auf Förderung einer Luft-Luft-Wärmepumpe beim BAFA einreichen.

Die Experten von FrigoTech beraten Sie gerne zum passenden Klimagerät und unterstützen Sie bei der Antragstellung.

 

Jetzt noch Förderung sichern!

 

Neue Förderrichtlinien ab 2023

Grund für die Änderungen bei der staatlichen Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind die ab 2023 geltenden Förderrichtlinien. Diese besagen, dass Wärmepumpen fortan nur gefördert werden, wenn der Energieverbrauch sowie die erzeugte Wärmemenge gemessen und visualisiert werden können.

Viele Hersteller im Bereich der Klimatechnik müssen nun ihre Geräte an die neuen technischen Mindestanforderungen anpassen, damit diese wieder förderfähig sind. Eine erneute Förderung von Split-Klimaanlagen und Luft-Luft-Wärmepumpen für Privaträume ist daher voraussichtlich erst wieder im September 2023 denkbar.

 

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